Zeichnungsprüfung
Ihre Produktspezifikation (Konstruktionszeichnung) ist fertiggestellt und in Kürze soll der Kontakt zum Kunden oder zum Lieferanten aufgenommen oder sogar der Bestellprozess eingeleitet werden. Sind Sie aber wirklich sicher, dass Sie das Produkt vollständig und eindeutig beschrieben haben und Ihr Vertragspartner alle relevanten Informationen erhält? Sind Sie sich darüber bewusst, welche Konsequenzen unvollständige Produktspezifikationen nach sich ziehen können, insbesondere bei werthaltigen oder sicherheitsrelevanten Bauteilen aber auch bei Formteilen sowie großen Stückzahlen?
Durch den weitgehenden Wegfall von Zeichnungsprüfern in den Unternehmen entstanden, häufig unbemerkt, gravierende Mängel unter anderem im Hinblick auf die Eindeutigkeit, Vollständigkeit und die Plausibilität der technischen Spezifikationen Im Klartext: Die Zeichnungsqualität hat sich dramatisch verschlechtert.
Teilweise fehlen elementare für die Fertigung oder Qualitätssicherung notwendige Informationen. Mehr als die Hälfte aller Produktspezifikationen haben alleine im Hinblick auf eine funktions-, fertigungs-, prüf- und kostengerechte Tolerierung erhebliche und nachweisbare Mängel und würde mitunter die Herstellung funktionsunfähiger Produkte zulassen. Werkstoffspezifikationen sind nicht eindeutig, unvollständig oder veraltet, das Produkt ist technisch und wirtschaftlich nicht optimal ausgelegt und es besteht mitunter die falsche Vorstellung, der CAD-Datensatz würde das Produkt bereits vollständig beschreiben.
Solange die Produkte im eigenen Haus oder bei angestammten Zulieferbetrieben gefertigt werden, mag eine unzureichende Qualität der technischen Spezifikationen nur wenige Probleme bereiten, bei einem Lieferantenwechsel machen sich mangelhafte Spezifikationen aber fast regelmäßig, durch unnötige Abstimmungen, Fehlinterpretationen oder gar fehlerhaft gefertigte Werkzeuge oder Werkstücke bemerkbar.
Führen unzureichende technische Spezifikationen erst im Betrieb zu einem Ausfall des Produkts, dann kann ein möglicher Produktrückruf hohe Kosten verursachen und die mit dem Ausfall verbundenen Schäden ein unkalkulierbares Produkthaftungsrisiko darstellen. Werden technische Spezifikationen im Kundenauftrag erstellt, dann können Mängel letztlich zu einem irreparablen Imageschaden des Unternehmens führen.
Eine externe und neutrale Zeichnungsprüfung im Sinne einer unabhängigen Zweitmeinung in einem frühen Stadium des Projekts spart Ihnen letztlich wertvolle Zeit und möglicherweise auch Kosten. Der Aufwand hierfür ist meist vernachlässigbar gering.
Hierbei unterstützen wir Sie:
Prüfung der Vollständigkeit und Eindeutigkeit Ihrer Produktspezifikationen (Konstruktionszeichnungen):
- Überprüfung des Zeichnungslayouts – Können alle wichtigen Informationen schnell erfasst werden?
- Prüfung auf vollständige Bemaßung (ggf. Verweis auf CAD-Datensatz) und sinnvolle Tolerierung
- Vorhandensein aller notwendigen Ansichten und Schnitte (für 2D-Spezifikationen)
- Sind die allgemeinen Angaben sinnvoll?
Normkonformes Toleranzmanagement (ISO-GPS oder ASME Y14.5):
- Konformität zum ISO-GPS-Normensystem. Wurden alle relevanten, aktuellen Tolerierungsregeln beachtet?
- Konformität zu ASME Y14.5-1994, -2009 oder 2018 falls Ihre Spezifikationen auf Basis ASME Y14.5 erstellt wurden
- Sind alle funktionell erforderlichen Toleranzen (dimensionelle und geometrische Toleranzen sowie Oberflächenbeschaffenheit) richtig spezifiziert?
- Identifikation und Beseitigung möglicher Tolerierungsfehler und Spezifikationsmehrdeutigkeiten
- Vollständigkeit der Spezifikationsoperatoren
- Prüf- und kostengerechte Tolerierung sowie Aufzeigen von Optimierungsmöglichkeiten
- Identifikation von unnötigen "Angsttoleranzen"
Korrekte und eindeutige Werkstoffspezifikation:
- Konformität zu einschlägigen nationalen, europäischen oder internationalen Werkstoffstandards
- Prüfung der Vollständigkeit der Werkstoffspezifikationen und ggf. Bestellbezeichnungen
Falls Sie Interesse an einer Zeichnungsprüfung haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.